Allgemeine Anerkennung

Zum 1. Juli 2019 wurde unserem Trägerverein, Freiwillige Notfallhilfe e. V., die allgemeine Anerkennung zur Mitwirkung im Katastrophenschutz ausgesprochen.

Taktisches Zeichen Sprach- und Kulturmittler (SuK) / Notfalldolmetscher Freiwillige Notfallhilfe e. V.

Die allgemeine Anerkennung durch die obere Katastrophenschutzbehörde ist einer von zwei Schritten, die das Saarländische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (SBKG) für das Anerkennungsverfahren vorsieht. Im zweiten Schritt wurde nun die besondere Anerkennung durch die zuständige untere Katastrophenschutzbehörde beantragt.