Zum 1. Juli 2019 wurde unserem Trägerverein, Freiwillige Notfallhilfe e. V., die allgemeine Anerkennung zur Mitwirkung im Katastrophenschutz ausgesprochen.
Die allgemeine Anerkennung durch die obere Katastrophenschutzbehörde ist einer von zwei Schritten, die das Saarländische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (SBKG) für das Anerkennungsverfahren vorsieht. Im zweiten Schritt wurde nun die besondere Anerkennung durch die zuständige untere Katastrophenschutzbehörde beantragt.